Richtlinien für Sondergepäck

Folgende Gepäckstücke gelten als Sondergepäck und werden innerhalb der Freigepäckgrenzen befördert, sofern Gewicht und Maße nicht überschritten werden.


Gepäckstücke, die entweder die Freigepäckmenge oder das Standardgewicht und die Standardmaße überschreiten, werden zur Übergepäckrate berechnet.

Gepäckstücke, die aufgrund Größe und Gewicht nicht mehr unter die Regelungen zu Sondergepäck fallen, müssen als Fracht befördert werden.

Bitte begeben Sie sich frühzeitig zum Check-In, sollten Sie Sondergepäck mitführen. So vermeiden Sie unnötige Wartezeiten.

Bitte verpacken Sie Ihr Sondergepäck sorgfältig und fachgerecht in stabilen Behältern. Dies gilt für Kabinen-wie auch für Frachtgepäck. Musikinstrumente werden nur in stabilen Behältern akzeptiert.

Bitte kontaktieren Sie unser Service Center, falls das von Ihnen mitgeführte Gepäck nicht auf der Liste steht. Tel: +968 24531111.


Musikinstrumente

Unter der Voraussetzung , dass keine Restriktionen vorliegen und die maximalen Maße ( 115cm L+H+B) und das Gewicht (max 7 KG) nicht überschritten werden, gelten kleine Musikinstrumente als Handgepäckstück und können mit in die Kabine genommen werden. Größere Musikinstrumente, innerhalb der Freigepäckgrenzen, müssen rechtzeitig angemeldet und bis 48Std vor Abflug genehmigt sein.


Falls Sie für ein größeres Musikinstrument, das die Handgepäckmaße überschreitet, einen Platz in der Kabine benötigen, dann kontaktieren Sie bitte unser Service Center unter +968 2453 1111 oder Ihr zuständiges Reisebüro.

Fernsehgeräte Gepäckmaße und Gewicht
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